In lebensbedrohlichen Notfällen:
In medizinischen Notfällen: 112 (Rettungsdienst)
In anderen schweren Notlagen: 110 (Polizeinotruf)
Notfallversorgung Kliniken:
Für Notfälle stehen Ihnen unsere Kliniken rund um die Uhr zur Verfügung.
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Krisendienst Schwaben
Hilfe bei psychischen Krisen:
Tel.: 0800 / 655 3000
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Datenschutz Leitstelle des Krisendienstes nach Art. 13 DSGVO
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Akademie der Bezirkskliniken Schwaben
1. Geltungsbereich
Bei der Akademie der Bezirkskliniken Schwaben handelt es sich um eine Einrichtung der Bezirkskliniken Schwaben, die Fort- und Weiterbildungen für soziale und Gesundheitseinrichtungen sowie Einzelpersonen anbietet. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Zusammenarbeit zwischen der Akademie und Nutzern des Angebots der Akademie, soweit keine speziellen Regelungen eingreifen.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
An den Angeboten der Akademie kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Seminargebühren.
3. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Fortbildungsmaßnahmen erfolgt schriftlich, per Fax oder E-Mail. Mit der Übersendung des Anmeldeformulars erkennt die/der BildungsteilnehmerIn/das Unternehmen die AGB der Akademie der Bezirkskliniken Schwaben an. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung durch die Akademie wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Bei kurzfristigem Ausfall eines Teilnehmers kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Etwaige Änderungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.
4. Gebühren
Für die Teilnahme an den Bildungsangeboten werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Kursangebot abhängig ist.
Sie erhalten die Rechnung etwa zwei Wochen nach Seminarende. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.
Für Weiterbildungskurse werden die Gebühren pro Kalenderjahr erhoben. Mit Beginn der Weiterbildung erhalten Sie eine Gesamtrechung für das laufende Kalenderjahr und einen individuellen Zahlungsplan für die Teilbeträge. Die Weiteren Beträge werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres mit optionalem Ratenplan in Rechnung gestellt.
5. Durchführung
Die Akademie der Bezirkskliniken Schwaben behält sich Änderungen in ihren Bildungsangeboten vor.
Die Durchführung einer Bildungsmaßnahme ist an eine Mindestanzahl an Bildungsteilnehmer gebunden. Aus wichtigen, durch die Akademie nicht zu vertretenden Gründen kann eine Bildungsmaßnahme verschoben oder abgesagt werden. Im Falle eines ersatzlosen Ausfalls werden bereits gezahlte Seminargebühren erstattet. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Bildungsmaßnahme besteht nicht.
6. Stornierung von Seminaren
Bei Stornierungen bis 20 Tage vor Seminarbeginn werden keine Stornogebühren erhoben. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der Seminargebühren berechnet.
Bei Nichterscheinen wird die Seminargebühr in voller Höhe berechnet.
7. Kündigung von Weiterbildungen
Die Teilnahme an Weiterbildungskursen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist kündbar. Eine Kündigung vor Beginn des Weiterbildungskurses ist bis 6 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Eventuell bezahlte Gebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet. Zudem gelten die Bestimmungen des BGB bezüglich einer außerordentlichen Kündigung bzw. einer Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Raten der ersten drei Monate gemäß dem optionalen Ratenplan in Rechnung gestellt.
Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ablauf der ersten drei Monaten des Weiterbildungszeitraums bzw. zum Ende der jeweils nächsten drei Monate zulässig. Insofern der Weiterbildungsteilnehmer die Kosten für die Weiterbildung als Gesamtbetrag bezahlt hat, werden ihm die Gebühren anteilig gemäß dem optionalen Ratenplan zurückerstattet.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
8. Ausschluss und Kündigung
Der Akademie der Bezirkskliniken Schwaben steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn
In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
9. Haftung
Die Akademie der Bezirkskliniken Schwaben haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweise zum Datenschutz
Wir verwenden Ihre Daten für die interne Verarbeitung Ihres Auftrags in der Akademie. Ihren Namen, Kontaktadresse und E-Mail verwenden wir auch, um Sie über zukünftige Veranstaltungen bei uns zu informieren. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse (freiwillig) angegeben haben, erhalten Sie Hinweise zu unseren interessanten Veranstaltungen auch per E-Mail. Wenn Sie mit der Verwendung Ihrer Daten zur künftigen Information über unsere Angebote nicht einverstanden sind, können Sie uns das formlos, z.B. per E-Mail an akademie(at)bezirkskliniken-schwaben.de mitteilen. Damit sind für Sie keine Nachteile verbunden.
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